§ 1 Gegenstand der Bedingungen
Gegenstand der Bedingungen ist der Verkauf bzw. die Verkabelung von Datenverarbeitungsanlagen und kommunikationstechnischen Anlagen oder Teilen davon, nachfolgend „Geräte“ genannt, durch die G&R Netzwerktechnik GmbH, nachfolgend „G&R“ genannt. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Verwendung gegenüber Kaufleuten, wenn der Vertrag zum Betrieb des Handelsgewerbes gehört sowie gegenüber juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
§ 2 Vergütung und Zahlungsbedingungen
a) Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer und sind bei Fälligkeit ohne Abzug sofort zahlbar.
b) Verändern sich die den vereinbarten Preisen zugrundeliegenden Listenpreise 6 Monate vor dem vorgesehenen Liefertermin, so gelten die veränderten Listenpreise als vereinbart.
c) Beim Kauf ist die Fälligkeit wie folgt: 1/3 bei Auftragserteilung, 2/3 nach Übergabe des Kaufgegenstandes oder Annahmeverzug des Kunden.
d) Gegen Forderungen von „G&R“ können nur mit solchen Gegenforderungen aufgerechnet werden, die rechtskräftig festgestellt oder nicht bestritten sind. Zurückbehaltungsrechte des Kunden sind ausgeschlossen.
e) Kommt der Kunde mit seinen Zahlungen in Verzug, kann „G&R“ Zinsen in Höhe von 3% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank verlangen, dass der Gläubiger überhaupt keinen oder einen wesentlichen geringeren Zinsschaden hat. Das gesetzliche Recht der „G&R“ zum Rücktritt oder zur Geltendmachung von Schadensersatz wegen Nichterfüllung bleibt unberührt.
§ 3 Abrechnungsmodalitäten
a) Dienstleistungen werden in einem Intervall von 15 Minuten abgerechnet. Die Erfassung der Arbeitsberichte sowie Dokumentation werden als Arbeitszeit/Dienstleistung abgerechnet.
b) Fahrzeit = Arbeitszeit. Die Abrechnung der Fahrtkosten erfolgt nach Fahrzeit zzgl. Fahrzeugpauschale.
c) Auf Dienstleistungen und Fahrkosten wird, sofern nicht anders vereinbart, außerhalb der regulären Öffnungszeiten (siehe www.gur.de/kontakt) ein Zuschlag von 50%, an Sonn- und Feiertagen ein Zuschlag von 100%, erhoben.
§ 4 Rechnungsstellung
a) Der Kunde stimmt zu, dass ihm seine Rechnung auf elektronischem Wege via E-Mail zugesendet wird. Die Rechnung ist ohne Unterschrift gültig.
b) Der Kunde hat empfängerseitig dafür Sorge zu tragen, dass sämtliche elektronische Zusendungen der Rechnung per E-Mail durch „G&R“ ordnungsgemäß an die vom Kunden bekannt gegebene E-Mail-Adresse zugestellt werden können und technische Einrichtungen wie etwa Filterprogramme oder Firewalls entsprechend zu adaptieren. Etwaige automatisierte elektronische Antwortschreiben an „G&R“ (z.B. Abwesenheitsnotizen) können nicht berücksichtigt werden und stehen einer gültigen Zustellung nicht entgegen.
c) Der Kunde hat eine Änderung der E-Mail-Adresse, an welche die Rechnung zugestellt werden soll, „G&R“ unverzüglich schriftlich und rechtsgültig mitzuteilen. Zusendungen von Rechnungen an die vom Kunden zuletzt bekanntgegebene E-Mail-Adresse gelten diesem als zugegangen, wenn der Kunde eine Änderung seiner E-Mail-Adresse „G&R“ nicht bekannt gegeben hat.
d) „G&R“ haftet nicht für Schäden die aus einem gegenüber einer postalischen Zusendung allenfalls erhöhten Risiko einer elektronischen Zusendung der Rechnung per E-Mail resultieren. Der Kunde trägt das durch eine Speicherung der elektronischen Rechnung erhöhte Risiko eines Zugriffs durch unberechtigte Dritte.
e) Der Kunde kann die Teilnahme an der elektronischen Zusendung der Rechnung per E-Mail jederzeit schriftlich widerrufen. Nach Eintreffen und Bearbeitung des schriftlichen Widerrufs bei „G&R“ erhält der Kunde Rechnungen zukünftig postalisch an die „G&R“ zuletzt bekannt gegebene Post-Anschrift zugestellt. „G&R“ behält sich das Recht vor, für den postalischen Versand eine Bearbeitungsgebühr in Rechnung zu stellen.
§ 5 Eigentumsvorbehalt
„G&R“ behält sich das Eigentum an dem Kaufgegenstand bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor. Im Falle des Zahlungsverzuges kann „G&R“ die Herausgabe der Geräte, für die der Eigentumsvorbehalt besteht, binnen angemessener Frist verlangen, über die Geräte anderweitig verfügen und nach der Zahlung den Kunden binnen angemessener Frist neu beliefern.
§ 6 Verzug, Unmöglichkeit
Lieferfristen gelten nur bei ausdrücklicher Vereinbarung als Fixtermine.
Kommt „G&R“ mit einer Lieferung um mehr als 2 Monate in Verzug, kann der Kunde, sofern er glaubhaft macht, dass ihm aus dem Verzug ein Schaden erwachsen ist, eine Verzugsentschädigung verlangen.
Die Höhe der Entschädigung ist begrenzt auf 0,5% pro vollendete Woche, insgesamt jedoch auf 5%, jeweils bezogen auf den Kaufpreis des Gerätes oder Geräteteils, das wegen nicht rechtzeitiger Lieferung nicht genutzt werden kann. Wird „G&R“ die Lieferung der gekauften Geräte schuldhaft unmöglich, kann der Kunde Schadensersatz verlangen, begrenzt auf den vorbenannten Höchstbetrag bezogen auf den Lieferteil, der wegen Unmöglichkeit nicht zweckdienlich in Betrieb genommen werden kann. Andere und darüber hinaus gehende Entschädigungsansprüche des Kunden sind in allen Fällen verspäteter Leistung oder Nichterfüllung ausgeschlossen, auch nach Ablauf einer „G&R“ etwa gesetzten angemessenen Nachfrist. Die vorstehende Einschränkung gilt nicht, insoweit in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit gehaftet wird. Das Recht des Kunden zum Rücktritt nach den gesetzlichen Bestimmungen bleibt hiervon unberührt.
§ 7 Gewährleistung
a) „G&R“ beseitigt innerhalb von 6 Monaten ab Lieferung der Geräte Sachmängel, die vom Kunden unverzüglich unter Angabe aller zweckdienlichen Informationen gemeldet werden. Notwendige Installationsvorbereitungen sowie die für die Stromversorgung notwendige Einrichtung lässt der Kunde auf seine Kosten und Verantwortung vor Anlieferung der Geräte ausführen. Diese müssen den geltenden Fachnormen entsprechen. Die Verpflichtung von „G&R“ beschränkt sich bei Gewährleistung auf die kostenlose Nachbesserung oder den Austausch des schadhaften Teils nach Wahl binnen angemessener Frist. Gewährleistungsansprüche entfallen, wenn der Kunde nicht von „G&R“ genehmigte Zusatzgeräte anbringt oder Reparaturen durch Personal vornehmen lässt, das nicht von „G&R“ autorisiert ist. Ausgenommen von der Gewährleistung sind dem natürlichen Verschleiß unterliegende Betriebsmittel oder Zubehör. Führen Austausch- und Nachbesserungsversuche nicht zum Erfolg, leben die gesetzlichen Rechte des Kunden auf Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages wieder auf. Macht der Kunde Gewährleistungsansprüche geltend, hat dies keinen Einfluss auf weitere zwischen „G&R“ und dem Kunden geschlossene Verträge.
b) Weitere Ansprüche des Kunden wegen mangelhafter Lieferung gegen „G&R“ sind ausgeschlossen; insbesondere Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Kaufgegenstand selbst entstanden sind, z.B. bei Verlust oder fehlerhafter Verarbeitung von Daten. Dies gilt nicht, wenn in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder des Fehlens zugesicherter Eigenschaften zwingend gehaftet wird.
c) Ist Gegenstand des Kaufvertrages gebrauchte Hardware, so erfolgt der Verkauf unter Ausschluss jeder Gewährleistung.
§ 8 Haftung
„G&R“ übernimmt eine Haftung nur, soweit eine solche in diesen Bedingungen ausdrücklich geregelt ist. Ausgeschlossen sind insbesondere Ansprüche aus Verschulden bei Abschluss des Vertrages, aus positiver Forderungsverletzung oder außervertraglicher Haftung. Dies gilt ebenfalls für die von „G&R“ eingeschalteten Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen. Vom Haftungsausschluss nicht betroffen werden solche Fälle, in denen wegen Vorsatzes oder gar grober Fahrlässigkeit zwingend gehaftet wird. Der Kunde stellt „G&R“ von allen Ansprüchen Dritter frei, die über den Rahmen der Haftung nach diesen Bedingungen hinausgehen.
§ 9 Allgemeines
a) Diese Bedingungen enthalten sämtliche Rechte und Pflichten zwischen dem Kunden und „G&R“ und sind allgemein verbindlich, ungeachtet abweichender Geschäftsbedingungen des Kunden.
b) Der Kunde ist damit einverstanden, dass im Rahmen der Geschäftsbeziehungen durch die „G&R“ personenbezogene Daten im Sinne des Datenschutzgesetzes gespeichert und verarbeitet werden, soweit dies im Rahmen der Durchführung dieses Vertrages zweckmäßig ist.
c) Ohne schriftliche Zustimmung der „G&R“ dürfen Rechte aus diesem Vertrag nicht übertragen werden. Die Rechte und Pflichten von „G&R“ aus den vorstehenden Bedingungen können auf Dritte übertragen werden. „G&R“ gewährleistet für diesen Fall die ordnungsgemäße Erfüllung aller Vertragspflichten gegenüber dem Kunden.
d) Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer der vorstehenden Bedingungen hat keinen Einfluss auf die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen. Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein, sind „G&R“ und der Kunde verpflichtet, eine unwirksame Bedingung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen am nächsten kommt.
e) Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart oder bestätigt sind.
§ 10 Gerichtsstand
Erfüllungsort für die vorstehenden Bedingungen ist Freiburg/Breisgau. Alleiniger Gerichtsstand für Streitigkeiten aus der Durchführung von Verträgen zwischen Kunden und „G&R“ ist Freiburg/Breisgau.